
Für die Banken existieren im Interesse des Gläubigerschutzes Vorschriften für die Anlage ihnen anvertrauter Gelder. Diese finden sich im KWG für die Mehrzahl aller Banken, daneben für bestimmte Banken - vor allem Sparkassen , Pfandbriefbank en u. a. - in spez. Vorschriften sowie für bestimmte Spezialbankengruppen (z. B. Investmentgesellschaf....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/anlagevorschriften-fuer-banken/anl
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